Firmen- und Namensrecht

Fir·ma Substantiv [die]

Na·me Substantiv [der]

Die Firma ist der Name eines Unternehmens. Dazu gehören Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften und Genossenschaften. Da die Unternehmen häufig selbst als Firma bezeichnet werden, ist es begrifflich klarer, wenn von der Firmenbezeichnung geredet wird. Der Schutz der Firmenbezeichnung wird grundsätzlich im Obligationenrecht geregelt.

Das Gegenstück für die natürliche Person ist der zivilrechtliche Namen, der im Zivilgesetzbuch geregelt wird. Auf diesen Schutz können sich nicht nur Künstler für ihren Künstlernamen berufen, sondern auch Unternehmen.

Welche Szenarien begegnen uns bei Firmenbezeichnungen und Namen?

Sie gründen ein neues Unternehmen und möchten wissen, ob die Firmenbezeichnung, die Sie gerne dafür verwenden würden, verfügbar ist. Sie stellen fest, dass es ähnliche Firmenbezeichnungen bereits gibt und fragen sich, ob auch Sie eine ähnliche Bezeichnung verwenden dürfen. Vielleicht haben Sie festgestellt, dass es ein Unternehmen gibt, dass eine ganz ähnliche Firmenbezeichnung führt, aber in einer ganz anderen Branche tätig ist: Können Sie sich dagegen wehren? Zudem haben Sie gesehen, dass es einen Konkurrenten gibt, der eine ähnliche Marke und einen Domainnamen verwendet. Sie selbst haben aber keine Marke: Nun möchten Sie abklären lassen, ob Sie trotzdem etwas dagegen tun können.

Sie sind als Künstlerin schon seit Jahren mit einem Pseudonym unterwegs. Plötzlich stellen Sie fest, dass ein Marketingunternehmen Werbung mit diesem Pseudonym macht. Wie können Sie sich dagegen wehren?

Sie möchten sich gegen eine Verletzung Ihrer Firmen- oder Namensrechte wehren? So kann freigutpartners Sie unterstützen.

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, das im Handelsregister eingetragen wird, können wir abklären, ob die von Ihnen gewählte Firmenbezeichnung verfügbar ist oder nicht. Wenn Ihre Firma bereits eingetragen ist und Sie stellen fest, dass Dritte diese Bezeichnung verwenden, können wir diese auffordern, die Verwendung zu unterlassen und die Firmenbezeichnung zu ändern. Wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, können wir Ihre Rechte prozessual durchsetzen. Das gilt auch für das Namensrecht. Wenn Sie zudem feststellen, dass ein Domainname oder eine Marke mit Ihrer Firmenbezeichnung registriert wurde, können wir Ihre Rechte im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren oder Markenwidersprüchen bzw. Löschungsverfahren vor dem Institut für Geistiges Eigentum oder vor Zivil- und Strafgerichten durchsetzen.

Unsere Experten für Firmen- und Namensrecht

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch. Unsere Anwälte stehen Ihnen an unserem Standort in Zürich und Bern gerne zur Verfügung.