Know-How Substantiv [das]
Know-how bezeichnet technische Innovationen, die nicht patentrechtlich geschützt oder aufgrund einer zu geringen «Erfindungshöhe» dem Patentschutz nicht ohne weiteres zugänglich sind und die am Endprodukt nicht für die Öffentlichkeit erkennbar sind und somit geheim gehalten werden können. Know-how wird daher auch als Betriebsgeheimnisse oder Geschäftsgeheimnisse bezeichnet. Beispielsweise kann es sich dabei um Herstell- oder Fertigungsverfahren oder Toleranzen handeln.
Know-how stellt einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil für den Inhaber dar, sei es weil es eine kostengünstige Fertigung erlaubt, überlegene Produkteigenschaften gestattet oder andere Vorteile gegenüber den Konkurrenten und deren Produkten erlaubt.
Know-how muss, um lizensiert werden zu können, drei Voraussetzungen erfüllen: Es muss «geheim», «wesentlich» und «dokumentiert» sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Verletzungen auch erfolgsversprechend verfolgt werden. Betreffend der Geheimhaltung und der Dokumentation von Know-how steht der Inhaber des Know-hows in der Verantwortung.