Know-How

Know-How Substantiv [das]

Know-how bezeichnet technische Innovationen, die nicht patentrechtlich geschützt oder aufgrund einer zu geringen «Erfindungshöhe» dem Patentschutz nicht ohne weiteres zugänglich sind und die am Endprodukt nicht für die Öffentlichkeit erkennbar sind und somit geheim gehalten werden können. Know-how wird daher auch als Betriebsgeheimnisse oder Geschäftsgeheimnisse bezeichnet. Beispielsweise kann es sich dabei um Herstell- oder Fertigungsverfahren oder Toleranzen handeln.

Know-how stellt einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil für den Inhaber dar, sei es weil es eine kostengünstige Fertigung erlaubt, überlegene Produkteigenschaften gestattet oder andere Vorteile gegenüber den Konkurrenten und deren Produkten erlaubt.

Know-how muss, um lizensiert werden zu können, drei Voraussetzungen erfüllen: Es muss «geheim», «wesentlich» und «dokumentiert» sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Verletzungen auch erfolgsversprechend verfolgt werden. Betreffend der Geheimhaltung und der Dokumentation von Know-how steht der Inhaber des Know-hows in der Verantwortung.

Welche Szenarien begegnen uns im Zusammenhang mit Know-How?

Sie haben eine oder mehrere Innovationen und sind nicht sicher, auf welche Art und Weise Sie diese am effizientesten schützen. Sie wollen betriebsintern ein geeignetes System zum Schutz Ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse installieren. Sie suchen Möglichkeiten, die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nachzuweisen und rechtlich zu verfolgen.

Wie kann freigutpartners Sie im Zusammenhang mit Know-How unterstützen?

Wir analysieren und diskutieren mit Ihnen, ob der Schutz einer Erfindung durch ein Patent oder die Behandlung als Know-how den grösseren Mehrwert für Sie ergibt.

Wir unterstützen Sie dabei, intern Prozesse aufzusetzen und zu implementieren, um Know-how zu dokumentieren und dessen Geheimhaltung beweisbar sicherzustellen, was ebenfalls die Nachverfolgbarkeit potenziellen Geheimnisverletzungen erleichtert.

Wir entwerfen und verhandeln etwaige Lizenzverträge in enger Absprache mit Ihnen, prüfen diese und vertreten Ihre Interessen betreffend Know-how gegenüber Dritten: Wenn es notwendig werden sollte, auch vor Zivil- und Strafgerichten.

Unsere Experten für Know-How

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch. Unsere Anwälte stehen Ihnen an unseren Standorten in Baden und Zürich gerne zur Verfügung, treffen Sie aber auf Anfrage auch gerne in unseren Räumlichkeiten in Bern oder an Ihrem Domizil.