Pa·tẹnt Substantiv [das]
Ein Patent ist ein vom Staat erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das eine technische Erfindung zum Gegenstand hat und die daraus resultierende Innovation schützt. Patentieren lassen sich sowohl Produkte wie auch neuartige beziehungsweise verbesserte technische Verfahren.
Der Prozess für die Erteilung eines Patents, die Anforderungen an den Erfindungsgegenstand sowie der Umfang der Rechte des Patentinhabers können je nach den national geltenden Gesetzen und internationalen Vereinbarungen von Land zu Land voneinander abweichen. Als Grundsatz – abgesehen vom seit 01. Juni 2023 verfügbaren europäischen Einheitspatent – enfalten Patente ihre Wirkung jeweils national, in jedem Land, in dem ein Schutzrecht besteht, für sich. Patente bieten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil, je nach Branche und individueller Situation des Erfinders oder Patentanmelders bzw. Patentinhabers können sich unterschiedliche Strategien für den Patentschutz anbieten. Wir beraten Sie gerne.