Wẹtt·be·werb Substantiv [der]
Der Vorgang, dass Unternehmen, Betriebe, Institutionen o. ä. alle gleichzeitig versuchen, mit ihren Produkten oder Angeboten einen Markt zu beherrschen und die grössten Anteile an ihm zu gewinnen, nennt man Wettbewerb. Das Wettbewerbsrecht ist das Rechtsgebiet, das den Wettbewerb auf dem Markt fördert oder zu erhalten versucht, indem es wettbewerbswidriges Verhalten von Unternehmen unterbinden will. Das Wettbewerbsrecht umfasst zwei Teilbereiche: Einerseits das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das auch Lauterkeitsrecht genannt wird, und andererseits das Kartellrecht, womit Wettbewerbsbeschränkungen verhindert werden sollen. Bei unserer Beratung steht das Lauterkeitsrecht im Vordergrund, da dies mit der Vermarktung von Waren und Dienstleistungen in engem Zusammenhang steht.