Designrecht

De·sign Substantiv [das]

Ein Design stellt die Gestaltung eines Produkts oder eines Teils davon dar, das sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Produktes selbst und/oder seiner Verzierung ergibt. Als Designrecht wird ein gewerbliches Schutzrecht bezeichnet, das seinem Inhaber für die bei der Behörde hinterlegte Abbildung ein Ausschliesslichkeitsrecht gewährt. Dieses Ausschliesslichkeitsrecht umfasst das Recht, das Design für die spezifisch bezeichneten Waren zu verwenden. Da es sich beim Designrecht im Vergleich zum Patent- oder Markenrecht um ein ästhetisches Schutzrecht handelt, lässt sich auch nur die äussere Gestaltung eines Designs schützen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Gestaltung neu ist und sich von bestehenden Gestaltungen wesentlich unterscheidet.

Welche Szenarien begegnen uns beim Designrecht?

Ihre Designs sowie deren Schutz spielen eine wichtige Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und sind entscheidend für einen nachhaltigen Geschäftserfolg. Sie möchten das von Ihnen entworfene Design in der Schweiz schützen oder abklären lassen, ob Ihr Design auch im Ausland geschützt werden kann. Wenn Sie feststellen, dass jemand eines Ihrer Designs unberechtigt verwendet, möchten Sie abklären lassen, ob Sie rechtlich dagegen vorgehen können.

Wie kann freigutpartners Sie beim Schutz Ihrer Designs unterstützen?

Als Ihr verlässlicher Partner für Designrecht in der Schweiz und im Ausland prüfen wir als Erstes, ob Ihr Design überhaupt schutzfähig ist, denn dafür muss es neu sein und die sog. Eigenart aufweisen, d.h. sich von bestehenden Gestaltungen unterscheiden. Wenn dies der Fall ist, beraten wir Sie hinsichtlich der bestmöglichen Vorgehensweise zum Schutz Ihres Designs, d.h. wir melden das Design für Sie in der Schweiz und im Ausland an und setzen Ihr Ausschliesslichkeitsrecht im Streitfall auch vor Zivil- und Strafgerichten gegenüber Verletzern durch.

Weiter zeigen wir Ihnen in Kollisionsfällen mit anderen verwechselbaren Designs auf, welche Schutz- beziehungsweise Verteidigungsoptionen Sie haben und begleiten Sie Schritt für Schritt bei deren Umsetzung.

Unsere Expertinnen und Experten für Designrecht

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch. Unsere Anwälte stehen Ihnen an unseren Standorten in Bern und Zürich gerne zur Verfügung.