Welche Szenarien begegnen uns beim Designrecht?
Ihre Designs sowie deren Schutz spielen eine wichtige Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und sind entscheidend für einen nachhaltigen Geschäftserfolg. Sie möchten das von Ihnen entworfene Design in der Schweiz schützen oder abklären lassen, ob Ihr Design auch im Ausland geschützt werden kann. Wenn Sie feststellen, dass jemand eines Ihrer Designs unberechtigt verwendet, möchten Sie abklären lassen, ob Sie rechtlich dagegen vorgehen können.
Wie kann freigutpartners Sie beim Schutz Ihrer Designs unterstützen?
Als Ihr verlässlicher Partner für Designrecht in der Schweiz und im Ausland prüfen wir als Erstes, ob Ihr Design überhaupt schutzfähig ist, denn dafür muss es neu sein und die sog. Eigenart aufweisen, d.h. sich von bestehenden Gestaltungen unterscheiden. Wenn dies der Fall ist, beraten wir Sie hinsichtlich der bestmöglichen Vorgehensweise zum Schutz Ihres Designs, d.h. wir melden das Design für Sie in der Schweiz und im Ausland an und setzen Ihr Ausschliesslichkeitsrecht im Streitfall auch vor Zivil- und Strafgerichten gegenüber Verletzern durch.
Weiter zeigen wir Ihnen in Kollisionsfällen mit anderen verwechselbaren Designs auf, welche Schutz- beziehungsweise Verteidigungsoptionen Sie haben und begleiten Sie Schritt für Schritt bei deren Umsetzung.