Kunstrecht

Kụenst·ler, Kụenst·le·rin Substantiv [der, die]

Kunst liegt vor, wenn ein Werk das Ergebnis einer schöpferischen Gestaltung ist, in der eine Künstlerin ihre Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse zum Ausdruck bringt, womit diese Betrachtern und Hörerinnen visuell und akustisch vermittelt werden können. Entgegen Shakespeares Redewendung liegen die damit verbundenen Rechte aber nicht bloss im Auge des Betrachters, sondern es gibt zahlreiche rechtliche Aspekte und Gesetze, die zu berücksichtigen sind. Das Kunstrecht ist im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten aber keine klar definierte und eigenständige Disziplin. Es birgt Einflüsse diverser Rechtsgebiete und ist entsprechend abhängig von den rechtlichen Fragestellungen, die sich in Bezug zum jeweiligen Kunstobjekt stellen.

Welche Szenarien begegnen uns beim Kunstrecht?

Sie sind selbst Künstler, Kunstsammlerin oder Betreiberin einer Galerie oder eines Museums und haben rechtliche Fragen, die Sie beschäftigen. Dabei kann es sich beispielsweise um Fragen einer vertraglichen Abwicklung eines Kunstkaufs, um Fragen zum Urheberrecht eines Künstlers oder um Fragen zu vertraglichen Beziehungen zwischen Händlern, Künstlern, Sammlern und/oder Museen handeln. Auch öffentlich-rechtliche, meist bürokratische Fragestellungen im Zusammenhang mit Kunst am Bau und Bewilligungsverfahren für das Aufstellen von Kunstwerken gehören zum Kunstrecht wie beispielsweise der Versicherungsschutz bei der Ausleihe von Werken oder der Nutzung von Musikwerken.

Wie kann freigutpartners Sie im Bereich Kunstrecht unterstützen?

Für Sie als Kunsthändlerin, Sammlerin, Museum, öffentliche Einrichtung, Galerist oder Künstlerin bieten wir eine umfassende rechtliche Beratung und Betreuung an, die stets auch die eigentliche Kunst im Auge behält. Als Ihre Anwälte für Kunstrecht helfen wir Ihnen im Bereich der Schnittstelle zwischen Kunst und Recht, beraten und unterstützen bei bestehenden oder zu erstellenden Kauf-, Leih- und Transportverträgen und entlasten Sie bei der aufwendigen Inventarisierung von Werken oder ganzen Kunstsammlungen durch eine eigens entwickelte Software. Wenn es erforderlich sein sollte, setzen wir Interessen auch vor Zivil- und Strafgerichten durch.

Unsere Expertinnen und Experten für Kunstrecht

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch. Unsere Anwälte für Kunstrecht stehen Ihnen in unserer Kanzlei in Zürich und Bern gerne zur Verfügung.