Patentrecht

Pa·tẹnt Substantiv [das]

Ein Patent ist ein vom Staat erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das eine technische Erfindung zum Gegenstand hat und die daraus resultierende Innovation schützt. Patentieren lassen sich sowohl Produkte wie auch neuartige beziehungsweise verbesserte technische Verfahren.

Der Prozess für die Erteilung eines Patents, die Anforderungen an den Erfindungsgegenstand sowie der Umfang der Rechte des Patentinhabers können je nach den national geltenden Gesetzen und internationalen Vereinbarungen von Land zu Land voneinander abweichen. Als Grundsatz – abgesehen vom seit kurzen verfügbaren europäischen Einheitspatent – enfalten Patente ihre Wirkung jeweils national, in jedem Land, in dem ein Schutzrecht besteht, für sich. Patente bieten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil, je nach Branche und individueller Situation des Erfinders oder Patentanmelders bzw. Patentinhabers können sich unterschiedliche Strategien für den Patentschutz anbieten. Wir beraten Sie gerne.

Welche Szenarien begegnen uns beim Patentrecht

Sie haben etwas entwickelt und möchten diese Innovation in der Schweiz oder im Ausland rechtlich schützen bzw. patentieren lassen. Ein Dritter nutzt Ihre patentierte Erfindung in einem Produkt oder einem Verfahren und verkauft dieses, weshalb Sie dessen Geschäftsgebaren umgehend stoppen wollen. Sie besitzen bereits ein gültiges Patent und möchten für die Nutzung Ihrer Erfindung eine oder mehrere Lizenzen vergeben und dies rechtlich absichern.

Wie kann freigutpartners Sie bei der Anmeldung, Durchsetzung oder Verteidigung eines Patents unterstützen?

Wir beurteilen zunächst die Patentfähigkeit Ihrer Erfindung und begleiten Sie rechtssicher auf dem Weg zum erteilten Patent. Dies beinhaltet unter anderem die Ausarbeitung und Einreichung von Anmeldungen z.B. beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE), beim Europäischen Patentamt (EPA) oder bei der World Intellectual Property Organization (WIPO), sowie die Durchführung von Prüfungs- und Einspruchsverfahren, ferner die Aufrechterhaltung und administrative Verwaltung der bestehenden Patentrechte in der Schweiz und im Ausland.

Auch die Vertretung in Nichtigkeits- und Verletzungsfällen ist für uns eine Selbstverständlichkeit, wobei wir Ihr Patent entschieden vertreten und für Ihr Recht einstehen. Für weltweite Patentanmeldungen, Recherchedienstleistungen und streitige Auseinandersetzungen greifen wir auf ein verlässliches Netz aus internationalen Patentrechtskanzleien zurück.

Als Ihre Patentanwälte entwerfen und verhandeln wir etwaige Lizenzverträge in enger Absprache mit Ihnen, prüfen diese und vertreten Ihre Interessen ihm Bereich Patentrecht gegenüber Dritten.

Gerne schulen und sensibilisieren wir Ihre Mitarbeiter über den Umgang mit potenziell patentfähigen Innovationen.

Ihre Patentanwälte

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch. Unsere Patentanwälte stehen Ihnen an unseren Standorten in Baden und Zürich gerne zur Verfügung, treffen Sie aber auf Anfrage auch gerne in unseren Räumlichkeiten in Bern oder an Ihrem Domizil.