Markenrecht

Mạr·ke Substantiv [die]

Die Marke als Kennzeichen innovativer Produkte und Dienstleistungen gehört zu den wichtigen Schlüsselfaktoren für die nachhaltige Unternehmensentwicklung. Die Marke wird als Zeichen für Herkunft und Qualität auf den Produkten Ihres Unternehmens angebracht. Eine gute Marke lebt von ihrem Image und Wiederkennungswert; sie stellt einen unschätzbaren Wert für jedes Unternehmen dar. Mit der Eintragung einer Marke in der Schweiz oder im Ausland (entweder durch eine Internationale Marke oder einer Eintragung im Ausland) erlangen Sie ein Exklusivrecht, das nur Sie berechtigt, die Marke zu gebrauchen.

Welche Szenarien begegnen uns im Markenrecht?

Sie haben bereits eine geschützte Marke, ein umfangreiches Markenportfolio oder starten ganz frisch und wollen eine neue Marke schützen lassen. Eine gegnerische Partei oder deren Rechtsanwalt kommt mit einer Abmahnung auf Sie zu und fordert Sie auf, Ihre eingetragene Marke zu löschen. Oder Sie haben bei Ihrer Markenrecherche bemerkt, dass jemand eine verwechselbar ähnliche Marke in der Schweiz oder im Ausland verwendet und Sie möchten, dass genauer geprüft wird, ob Sie das nicht verbieten lassen können.

Begriffe wie Kennzeichnungsstärke, Waren- und Dienstleistungslisteverzeichnis, Gebrauchsschonfrist und Territorialitätsprinzip werden in diesem Prozess erläutert und in den für Sie relevanten Kontext gestellt.

Wie kann freigutpartners Sie beim Schützen Ihrer Marke unterstützen?

Wir begleiten Sie umfassend bei juristischen Vorabklärungen, der Markenrecherche, der Markeneintragung in der Schweiz und im Ausland und – falls erforderlich – bei der Durchsetzung Ihres Kennzeichens im Eintragungsstadium gegenüber dem Markenamt oder gegenüber Verletzern Ihrer Marke vor Markenämtern und Zivil- sowie Strafgerichten. Für weltweite Anliegen im Bereich Markenschutz, Markenanmeldungen, Recherchedienstleistungen und streitigen Auseinandersetzungen greifen wir auf ein verlässliches Netz führender Kanzleien im Bereich des Immaterialgüterrechts zurück.

Als Ihre Marken- und Rechtsanwälte übernehmen wir für Sie die administrative Überwachung von Verlängerungsfristen und teilen Ihnen bei Bedarf Kollisionsfälle bezüglich Ihrer Marken mit verwechselbaren ähnlichen Marken mit.

Unsere Expertinnen und Experten für Markenrecht

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch. Unsere Anwälte stehen Ihnen an unseren Standorten in Baden, Bern und Zürich gerne zur Verfügung.